12 000 “rechtsextreme Straftaten” 2006

Aber die Zahl ist nur deshalb so hoch, weil die Schwelle dessen, was als „rechtsextreme Straftat“ gilt, so niedrig ist. Darunter sind nämlich fast neuntausend „Propagandadelikte“, also das Zeigen verbotener Symbole, verbotene Aufmärsche, verbotene Stellungnahmen zur Geschichte, Anhören verbotener Lieder – mithin also „Taten“, die keinen normalen, der Meinungsfreiheit verpflichteten Menschen, sehr wohl aber einen deutschen Staatsanwalt in höchste Erregung versetzen.

Hans-Olaf Henkel in seinem Buch „Der Kampf um die Mitte“

Dieses Zitat von Henkel klingt gut, aber bedauerlicherweise schreibt er auch solche Dinge: „Nun hat es gewiss seine Berechtigung, etwa die Leugnung oder Relativierung des Holocaust zu bestrafen,…“

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